BAföG Voraussetzungen: Wer hat überhaupt Anspruch?
Das Akronym BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist vielen Studierenden und Auszubildenden in Deutschland ein Begriff. Es soll jungen Menschen, die finanziell nicht von ihren Eltern unterstützt werden können oder deren Einkommen nicht ausreicht, eine Ausbildung ermöglichen. Klingt erst mal super, oder? Aber die Realität ist oft komplizierter. Es gibt eine ganze Reihe von BAföG Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man überhaupt eine Chance auf Förderung hat. Und glauben Sie mir, die sind nicht immer selbsterklärend. Manche Hürden sind bekannt, andere wiederum lauern im Detail und können den Antrag schnell zum Scheitern bringen, wenn man nicht genau hinschaut.
Im Kern geht es darum, dass der Staat einspringt, wenn die eigenen Mittel oder die der Familie nicht reichen, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu decken. Das BAföG ist also ein subsidiärer Zuschuss, kein bedingungsloses Grundeinkommen. Es wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt – eine ziemlich faire Sache, wenn man bedenkt, dass man nach dem Studium oder der Ausbildung nur die Hälfte zurückzahlen muss und das auch noch zu sehr moderaten Konditionen. Doch bevor man überhaupt an Rückzahlung denkt, muss man erstmal die Hürden der Antragstellung nehmen. Und genau hier fangen die Probleme für viele an. Die Bürokratie kann abschreckend wirken, die Formulare sind umfangreich und die Informationsflut ist groß. Lassen Sie uns das mal entwirren.
Die Staatsangehörigkeit: Ein oft unterschätzter Faktor
Eine der grundlegendsten BAföG Voraussetzungen betrifft die Staatsangehörigkeit. Ja, das klingt erstmal nach einer Selbstverständlichkeit, aber hier gibt es Nuancen, die viele übersehen. Grundsätzlich müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, um BAföG erhalten zu können. Das ist die einfachste und klarste Regel. Aber was ist mit Nicht-Deutschen? Hier wird es interessant und leider auch komplizierter.
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Zum Beispiel können EU-Bürgerinnen und -Bürger unter bestimmten Umständen BAföG erhalten, insbesondere wenn sie ein 'Daueraufenthaltsrecht' besitzen oder in Deutschland arbeiten. Auch Ehepartner und Kinder von Deutschen oder EU-Bürgern können anspruchsberechtigt sein. Für sogenannte 'Bildungsinländer', also Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gibt es ebenfalls Regelungen. Der Knackpunkt ist oft der Nachweis einer 'Bleibeperspektive' oder einer 'Integration', was nicht immer leicht zu erbringen ist. Für Geflüchtete gelten spezielle Regelungen, die von ihrem Aufenthaltsstatus abhängen. Es lohnt sich also immer, genau zu prüfen, welche spezifischen Regeln für die eigene Situation greifen. Hier reicht ein Blick in die allgemeinen FAQs der BAföG-Ämter oft nicht aus, sondern es bedarf einer individuellen Prüfung, am besten direkt beim zuständigen Amt oder einer spezialisierten Beratungsstelle.
Alter und Ausbildungsbeginn: Das Zeitfenster ist entscheidend
Eine weitere wichtige der BAföG Voraussetzungen ist das Alter des Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts. Die gute Nachricht: Das klassische Höchstalter von 30 Jahren (für den Beginn eines Studiums) bzw. 35 Jahren (für den Beginn eines Masterstudiums) wurde im August 2022 abgeschafft. Das ist eine enorme Erleichterung für viele, die sich erst später im Leben für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden oder einen zweiten Bildungsweg einschlagen wollen. Diese Änderung war längst überfällig und spiegelt die Realitäten eines flexibleren Arbeitsmarktes und längerer Bildungswege wider. Es bedeutet, dass auch Menschen über 30 oder 35 Jahren prinzipiell BAföG erhalten können, wenn sie ein Studium oder eine Ausbildung beginnen.
Aber Achtung: Obwohl die starre Altersgrenze gefallen ist, gibt es immer noch Bedingungen. Die Förderungshöchstdauer ist an die Regelstudienzeit gekoppelt, und ein Studienfachwechsel kann sich negativ auswirken, wenn er nicht aus wichtigem Grund erfolgt. Es gibt also immer noch ein gewisses Zeitfenster, in dem man seine Ausbildung absolvieren sollte, um vollumfänglich von der Förderung zu profitieren. Wer beispielsweise ewig braucht oder zu viele Fachwechsel vornimmt, riskiert, dass die Förderung irgendwann ausläuft. Es ist also ratsam, sich frühzeitig über die Regelstudienzeit des gewählten Fachs zu informieren und einen realistischen Studienplan aufzustellen. Eine Ausnahme bildet das sogenannte 'Elternunabhängige BAföG', bei dem das Alter eine andere Rolle spielt, aber dazu später mehr.
Art der Ausbildung: Was wird überhaupt gefördert?
Hochschulstudium und schulische Ausbildung
Nicht jede Ausbildung wird durch BAföG gefördert. Grundsätzlich förderungsfähig sind Studiengänge an Hochschulen und Berufsakademien. Dazu gehören Universitäten, Fachhochschulen und ähnliche Einrichtungen. Auch der Besuch von Abendgymnasien, Kollegs, Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder Höheren Fachschulen kann unter bestimmten Umständen gefördert werden. Entscheidend ist hier, dass die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt und eine Mindestdauer hat.
Gerade bei schulischen Ausbildungen gibt es oft Missverständnisse. Nicht jede Berufsschule ist förderungsfähig. Es muss sich um eine Ausbildung handeln, die einen bestimmten Mindestumfang hat und in Vollzeit absolviert wird. Ein duales Studium oder eine duale Ausbildung ist in der Regel nicht BAföG-fähig, da man hier bereits ein Einkommen erzielt. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber im Großen und Ganzen gilt: Wenn Sie während Ihrer Ausbildung bereits ein Gehalt beziehen, das zum Leben ausreicht, sinken die Chancen auf BAföG drastisch. Das liegt am subsidiären Charakter der Förderung: Sie ist nur gedacht, wenn die eigenen Mittel nicht reichen.
Das Einkommen: Dein und das deiner Eltern
Hier kommen wir zu dem Punkt, der die meisten Anträge beeinflusst und oft zu Frustration führt: Das Einkommen. Die BAföG Voraussetzungen sehen vor, dass sowohl das eigene Einkommen als auch das Einkommen der Eltern (und gegebenenfalls des Ehepartners) berücksichtigt wird. Das ist der Kern des subsidiären Gedankens.
Das eigene Einkommen
Als Auszubildender dürfen Sie nicht zu viel verdienen. Es gibt einen Freibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Alles, was über diesen Freibetrag hinausgeht, wird in der Regel auf den BAföG-Satz angerechnet. Das bedeutet, dass sich Ihr BAföG-Anspruch reduziert. Typische Einkünfte sind hier Minijobs, Werkstudentenjobs oder auch Einkünfte aus Praktika, sofern sie nicht zwingend zum Studium gehören und unentgeltlich sind. Es ist wichtig, alle Einkünfte anzugeben, denn Falschangaben können zu erheblichen Problemen führen, einschließlich Rückforderungen und Bußgeldern. Praktika, die im Rahmen der Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend sind und kein oder nur ein geringes Entgelt vorsehen, werden oft anders bewertet. Hier lohnt es sich, genau nachzufragen und die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Das Elterneinkommen
Der wohl größte Knackpunkt für viele Studierende ist das Elterneinkommen. Die BAföG-Ämter prüfen in der Regel das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Das kann problematisch sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Eltern in der Zwischenzeit stark geändert haben. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen sogenannten Aktualisierungsantrag zu stellen, wenn das aktuelle Einkommen der Eltern voraussichtlich erheblich niedriger ist. Das ist eine wichtige Option, die viele nicht kennen oder zu spät nutzen. Das Elterneinkommen wird um Freibeträge für die Eltern selbst, für den Ehepartner und für weitere unterhaltsberechtigte Kinder bereinigt. Nur der Betrag, der diese Freibeträge übersteigt, wird für die BAföG-Berechnung herangezogen.
Vergessen Sie nicht: Auch das Einkommen eines eventuellen Ehepartners des Antragstellers wird berücksichtigt. Es geht also um die gesamte familiäre Situation. Diese Regelung ist oft der Grund, warum viele Studierende trotz geringem eigenem Einkommen kein BAföG erhalten, weil das Elterneinkommen als zu hoch eingestuft wird. Das führt oft zu Diskussionen innerhalb der Familie und auch zu Spannungen, wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, ihre Kinder finanziell zu unterstützen, obwohl sie laut BAföG-Gesetz dazu in der Lage wären. Hier kann ein Antrag auf Vorausleistung helfen, aber das ist ein komplexes Thema für sich.
Das Vermögen: Was zählt und was nicht?
Neben dem Einkommen ist auch das eigene Vermögen eine der entscheidenden BAföG Voraussetzungen. Hier gibt es einen Freibetrag, der aktuell bei 15.000 Euro für unter 30-Jährige und bei 45.000 Euro für über 30-Jährige liegt (Stand 2023). Alles, was über diesem Betrag liegt, wird als 'einsatzfähiges Vermögen' betrachtet und reduziert den BAföG-Anspruch. Und ja, auch hier gibt es Fallen.
Was zählt alles zum Vermögen? Girokonten, Sparbücher, Festgeldkonten, Depots mit Aktien oder Fonds, Bausparverträge, Lebensversicherungen (mit Rückkaufswert), Immobilienbesitz (sofern nicht selbst bewohnt), und auch teure Wertgegenstände wie Autos oder Motorräder, die einen bestimmten Wert übersteigen. Hier ist Transparenz gefragt: Alle Vermögenswerte müssen offengelegt werden. Wer hier schummelt, riskiert nicht nur die Rückzahlung des erhaltenen BAföG, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Betruges. Die Ämter gleichen Daten mit anderen Behörden ab und sind nicht so leicht zu täuschen, wie manche vielleicht glauben.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Freibeträge. So werden zum Beispiel Altersvorsorgevermögen wie Riester-Renten oder Rürup-Renten unter bestimmten Voraussetzungen nicht angerechnet. Auch ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz dient, wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet, das den BAföG-Anspruch mindert. Hier lohnt es sich, genau zu prüfen, welche Vermögenswerte wie behandelt werden. Eine frühzeitige Beratung beim BAföG-Amt oder einer Studierendenvertretung kann hier Gold wert sein.
Die Regelstudienzeit und Leistungsnachweise
BAföG ist nicht für die Ewigkeit gedacht. Es ist an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs gekoppelt. Das bedeutet, dass Sie in der Regel nur bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert werden. Wer länger braucht, muss gute Gründe haben, um weiter Förderung zu erhalten. Solche Gründe können Krankheit, Behinderung, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sein. Ein einfacher 'Bummelstudenten-Bonus' gibt es hier nicht.
Zudem müssen Sie Leistungsnachweise erbringen. Ab dem fünften Fachsemester (oder nach dem vierten Semester, je nach Studiengang) müssen Sie dem BAföG-Amt nachweisen, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben, die in Ihrem Studiengang zu diesem Zeitpunkt erwartet werden. Das wird oft als 'Scheine sammeln' bezeichnet. Wer hier nicht genug Punkte oder Scheine vorweisen kann, riskiert, dass die Förderung eingestellt wird. Die genauen Anforderungen variieren je nach Hochschule und Studiengang, daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Leistungspunkte (ECTS) oder andere Nachweise zu informieren, die für den Weiterbezug von BAföG notwendig sind. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Förderung auch wirklich dem Fortschritt im Studium dient und nicht unnötig lange gezahlt wird.
Antragstellung und Fristen: Die Bürokratie richtig meistern
Der BAföG-Antrag ist berühmt-berüchtigt für seine Komplexität. Es gibt eine Vielzahl von Formularen (Formblatt 1 bis 7 und weitere Anlagen), die alle sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden müssen. Ein kleiner Fehler oder eine fehlende Unterschrift kann die Bearbeitung verzögern oder sogar zur Ablehnung führen. Meine Empfehlung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, lesen Sie alle Anweisungen genau durch und sammeln Sie alle benötigten Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge etc.) bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.
Und die Fristen! Das BAföG wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab Beginn des Bewilligungszeitraums. Das bedeutet, wenn Sie Ihren Antrag erst im November stellen, obwohl Ihr Semester im Oktober begonnen hat, erhalten Sie für Oktober kein BAföG mehr. Es ist also ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, am besten schon einige Monate vor dem geplanten Studien- oder Ausbildungsbeginn. Eine vorläufige Antragstellung ist oft möglich, auch wenn noch nicht alle Unterlagen komplett sind. Das sichert zumindest den Startmonat der Förderung. Vergessen Sie nicht, dass der Bewilligungszeitraum in der Regel ein Jahr beträgt und Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen müssen, um eine Lücke in der Förderung zu vermeiden. Ein gut organisierter Ordner mit allen BAföG-Unterlagen ist hier Gold wert!
Elternunabhängiges BAföG: Wann entfällt die Elternprüfung?
Für viele Studierende, deren Eltern zu viel verdienen, um BAföG zu erhalten, aber nicht bereit oder in der Lage sind, sie finanziell zu unterstützen, ist das elternunabhängige BAföG der Traum. Aber wann hat man wirklich Anspruch darauf? Die BAföG Voraussetzungen dafür sind streng und nicht leicht zu erfüllen.
Die wichtigsten Kriterien sind:
- Berufstätigkeit vor der Ausbildung: Haben Sie vor Beginn Ihres Studiums oder Ihrer Ausbildung über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) durchgängig gearbeitet und dabei Ihren Lebensunterhalt selbst bestritten? Das muss nachgewiesen werden. Hier zählen oft nicht nur Vollzeitjobs, sondern auch Teilzeitbeschäftigungen, die ein bestimmtes Einkommen überstiegen haben.
- Alter: Sie sind bei Beginn des Studiums über 30 Jahre alt (oder unter bestimmten Umständen bei Beginn eines Masterstudiums über 35 Jahre alt). Diese Regelung ist nach der Abschaffung der allgemeinen Altersgrenze für den Studienbeginn komplexer geworden und muss im Einzelfall geprüft werden.
- Schulische Ausbildung: Sie haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine bestimmte Anzahl von Jahren eine schulische Ausbildung absolviert und anschließend drei Jahre gearbeitet.
Gerade der Nachweis der Eigenfinanzierung über mehrere Jahre ist oft eine Hürde. Es geht nicht nur darum, gearbeitet zu haben, sondern auch darum, dass man in dieser Zeit selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Das bedeutet, dass die Einkünfte über dem damaligen BAföG-Bedarfssatz liegen mussten. Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, ist das elternunabhängige BAföG eine echte Chance, auch ohne elterliche Unterstützung gefördert zu werden. Es lohnt sich, hier genau nachzurechnen und alle Einkommensnachweise sorgfältig zu sammeln.
BAföG und Kinderbetreuung: Zusätzliche Hilfen für Studierende mit Kind
Für Studierende mit Kind gibt es erfreulicherweise zusätzliche Unterstützung, die über den regulären BAföG-Satz hinausgeht. Diese Regelungen sollen die Vereinbarkeit von Studium und Familie erleichtern, was eine enorme Herausforderung sein kann. Die BAföG Voraussetzungen werden hier um spezifische Aspekte für Eltern erweitert.
Zum einen gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser Zuschlag ist elternunabhängig und wird zusätzlich zum regulären BAföG gezahlt. Er soll die Kosten für die Betreuung des Kindes oder der Kinder abdecken. Die Höhe des Zuschlags wird regelmäßig angepasst, lag aber zuletzt bei etwa 160 Euro pro Kind und Monat (Stand 2023). Dieser Betrag ist eine große Hilfe für viele studentische Eltern.
Zum anderen können Studierende mit Kind auch eine Verlängerung der Förderhöchstdauer beantragen. Wenn die Kindererziehung dazu führt, dass das Studium länger dauert als die Regelstudienzeit, kann das BAföG über diesen Zeitraum hinaus gewährt werden. Hierbei werden die Zeiten der Schwangerschaft, der Geburt und der Kinderbetreuung berücksichtigt. Es ist wichtig, diese Gründe frühzeitig dem BAföG-Amt mitzuteilen und entsprechende Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. ärztliche Atteste) einzureichen. Diese Flexibilität ist ein wichtiges Element, um die Chancengleichheit für Studierende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern und ihnen den Studienabschluss zu ermöglichen.
Was tun bei Ablehnung? Widerspruch und Beratungsstellen
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es passieren, dass Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Höhe der Bewilligung nicht einverstanden sind. Das ist frustrierend, aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken! Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Diese Frist ist absolut entscheidend, versäumen Sie sie nicht!
Im Widerspruch müssen Sie genau darlegen, warum Sie den Bescheid für falsch halten. Haben Sie vielleicht einen Fehler im Antrag gemacht, der sich nun als Ablehnungsgrund herausstellt? Oder hat das Amt aus Ihrer Sicht etwas falsch berechnet oder übersehen? Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Argumente, die Ihre Position stützen. Es kann auch hilfreich sein, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie den Widerspruch formulieren. Viele Studierendenwerke bieten kostenlose BAföG-Beratungen an. Auch unabhängige Studierendenvertretungen oder der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) an Ihrer Hochschule können hier wertvolle Unterstützung leisten. Sie haben Erfahrung mit solchen Fällen und können Ihnen helfen, die richtigen Formulierungen zu finden und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
Manchmal sind es nur kleine Details, die zu einer Ablehnung führen, die aber mit einer kurzen Erklärung oder einem zusätzlichen Nachweis schnell behoben werden können. Ein Widerspruch ist also oft der erste Schritt zu einem erfolgreichen BAföG-Antrag, auch wenn es im ersten Moment entmutigend wirkt. Bleiben Sie hartnäckig und nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechtsmittel!
Aktuelle Änderungen und zukünftige Entwicklungen
Das BAföG ist kein statisches Gesetz, sondern wird immer wieder angepasst, um den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Die jüngste BAföG-Reform im August 2022 hat bereits einige wichtige Änderungen gebracht, wie die Erhöhung der Freibeträge für Einkommen und Vermögen sowie die Abschaffung der Altersgrenze für den Studienbeginn. Das war ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen.
Aber die Diskussion geht weiter. Es gibt immer wieder Rufe nach einer grundlegenden Reform, die das BAföG einfacher, zugänglicher und gerechter machen soll. Ideen wie eine stärkere Anhebung der Bedarfssätze, eine weitere Entkoppelung vom Elterneinkommen oder gar die Umstellung auf ein elternunabhängiges System für alle stehen immer wieder im Raum. Auch die Digitalisierung des Antragsverfahrens schreitet voran, um die Antragstellung zu vereinfachen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Das digitale BAföG, das schrittweise eingeführt wird, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen in den kommenden Jahren umgesetzt werden, aber die Tendenz geht klar in Richtung einer stärkeren Unterstützung für Studierende und Auszubildende. Es lohnt sich also, die politischen Diskussionen und die Ankündigungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Auge zu behalten, denn diese können sich direkt auf Ihre BAföG Voraussetzungen und Ihren Anspruch auswirken.
Die Welt des BAföG mag auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Dschungel wirken, aber mit den richtigen Informationen, einer guten Vorbereitung und der Bereitschaft, sich durch die Formulare zu kämpfen, ist eine Förderung oft greifbar. Und vergessen Sie nicht: Es gibt Unterstützung. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Studierendenwerke und Hochschulen. Sie sind da, um Ihnen zu helfen, diese entscheidende finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung zu sichern.
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Häufig gestellte Fragen
Was sind die Voraussetzungen für BAföG?
Die Voraussetzungen für BAföG umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen entsprechenden Aufenthaltsstatus, die finanzielle Bedürftigkeit sowie die Einschreibung in eine Ausbildung oder ein Studium. Zudem müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Anspruch auf BAföG haben in erster Linie deutsche Staatsbürger, aber auch EU-Bürger und bestimmte Nicht-EU-Ausländer können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung notwendig ist, um die Ausbildung zu finanzieren.
Wie wird BAföG berechnet?
Die BAföG-Höhe wird auf Basis des Einkommens des Antragstellers sowie des Einkommens der Eltern berechnet. Es gibt auch Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Zudem wird die Förderung als Zuschuss und zinsloses Darlehen gewährt.
Wie lange kann man BAföG beziehen?
BAföG kann in der Regel für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums bezogen werden, jedoch gibt es Höchstförderungszeiten, die je nach Studiengang variieren können. Bei Verzögerungen im Studienverlauf kann eine Verlängerung beantragt werden.
Welche Formulare benötige ich für den BAföG-Antrag?
Für den BAföG-Antrag benötigen Sie verschiedene Formulare, die Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ausbildung, sowie zu Ihrem Einkommen und Vermögen enthalten. Diese Formulare können online heruntergeladen oder bei den BAföG-Ämtern angefordert werden.
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